Für die osteopahische Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen erlaube ich mir, Ihnen eine Rechnung über ca. 95,00 € zu schreiben, für die Kinder- und Säuglingsbehandlung ca. 65,00 €.
Die Honorarabrechnung erfolgt bei Privatversicherten
nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen
ist Osteopathie keine vereinbarte Leistung, viele Kassen beteiligen sich jedoch an den Kosten für Osteopathie. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden und ob Sie eine ärztliche Verordnung für die Kostenerstattung benötigen.
Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen: Ich verfüge über eine abgeschlossene Ausbildung zur Osteopathin (mindestens 1350 Stunden), über eine Heilpraktikererlaubnis und ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD).
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie mich bitte frühzeitig, mindestens 24 Stunden vorher. So besteht die Möglichkeit, die Behandlung kostenfrei zu stornieren oder auf einen Ersatztermin zu verlegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mir vorbehalten muss, nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen.